RS Vwgh 1986/11/13 84/08/0121

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Veröffentlicht am 13.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §51 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0114 E 1. Juni 1983 RS 8

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt den Inhabern jener Nachbarapotheken, in deren Standort durch die Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke - wie im Beschwerdefall - nicht eingegriffen wird, im Konzessionsverfahren nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung (Berufungsberechtigung) und eine dementsprechend eingeschränkte Beschwerdelegitimation zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Existenzgefährdung Parteistellung Standorteingriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984080121.X01

Im RIS seit

19.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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