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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/08/0114 E 1. Juni 1983 RS 8Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt den Inhabern jener Nachbarapotheken, in deren Standort durch die Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke - wie im Beschwerdefall - nicht eingegriffen wird, im Konzessionsverfahren nur eine auf die Geltendmachung der Existenzgefährdung beschränkte Parteistellung (Berufungsberechtigung) und eine dementsprechend eingeschränkte Beschwerdelegitimation zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Existenzgefährdung Parteistellung StandorteingriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984080121.X01Im RIS seit
19.11.2004