RS Vwgh 1986/11/19 86/11/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
KfzStG §9 Abs3;

Rechtssatz

Die Kraftfahrbehörde hat, solange noch kein rechtskräftiger Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO vorliegt, gemäß § 38 AVG selbständig die Richtigkeit der Anzeige nach § 9 Abs 3 KfzStG als Vorfrage zu beurteilen, wenn diesbezüglich eine Bestreitung des Zulassungsbesitzers gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110023.X02

Im RIS seit

19.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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