RS Vwgh 1986/11/19 85/09/0208

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Veröffentlicht am 19.11.1986
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Index

43/02 Leistungsrecht
67 Versorgungsrecht

Norm

HGG 1956 §9;
HGG 1985 §11 Abs1;
HVG §1 Abs1;
HVG §2 Abs1;

Rechtssatz

Weder der Anspruch des Wehrpflichtigen auf Verpflegung noch seine Verpflichtung, an der Verpflegung grundsätzlich teilzunehmen, bieten für sich allein einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Gesundheitsschädigung, die der Wehrpflichtige bei der Einnahme der Verpflegung im Rahmen seiner Wehrdienstleistung erlitten hat, ihre Ursache in den für die Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse gehabt habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090208.X03

Im RIS seit

27.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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