RS Vwgh 1986/11/19 84/01/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
82/06 Krankenanstalten

Norm

B-VG Art131a;
KAG 1957 §49 Abs1;
KAG 1957 §49 Abs4;
StGG Art8;
VwGG §42 Abs4;

Rechtssatz

Die Einlieferung einer Person in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstalt für Geisteskranke, ihre Aufnahme in die Anstalt und ihre zwangsweise Anhaltung stellen Akte der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, deren Rechtswidrigkeit gemäß Art 131 a B-VG vor dem VwGH geltend gemacht werden kann, soweit der Bfr nicht behauptet, hiedurch (ausschließlich) in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010112.X01

Im RIS seit

18.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten