RS Vwgh 1986/11/19 86/09/0027

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Veröffentlicht am 19.11.1986
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

DO Wr 1966 §116 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der beschuldigte Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass das gegen ihn anhängig gemachte Disziplinarverfahren in einer bestimmten Form abgeschlossen wird (Hinweis B 11.12.1985, 85/09/0230).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090027.X02

Im RIS seit

31.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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