RS Vwgh 1986/11/20 86/06/0160

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Veröffentlicht am 20.11.1986
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Index

Baurecht - Slbg
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

ROG Slbg 1977 §19 Abs3
VwGG §34 Abs1 implizit
VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 litb implizit
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGG §42 Abs2 Z2 implizit

Rechtssatz

Wird bei der Versagung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG über eine Sache entschieden, welche nicht Gegenstand des ihr vorgelegenen Antrages ist, erweist sich ein solcher Bescheid mit einer (inhaltlichen) Rechtswidrigkeit behaftet (hier wurde von der Gemeindevertretung eine Ausnahme für Zubauten bewilligt, wogegen die Aufsichtsbehörde von dem gesamten Objekt (Wochenendhaus) ausging.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060160.X01

Im RIS seit

03.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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