RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0140

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Veröffentlicht am 24.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Beschwerdelegitimiert ist wer nach Lage des Falles durch den bekämpften Bescheid - ohne Rücksicht auf dessen Gesetzmäßigkeit - in einem subjektiven Recht verletzt sein kann (Hinweis B 4.7.1968, 1792/64, VwSlg 7389 A/1968 und E 29.11.1982, 82/10/0065, VwSlg 10903 A/1982).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100140.X02

Im RIS seit

18.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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