RS Vwgh 1986/11/25 86/04/0090

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Ist zu erwaren, dass die von der geänderten Betriebsanlage ausgehenden Immissionen das Maß der Gesundheitsgefährdung überschreiten, ist es für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage ohne Bedeutung, das die Immissionen in diesem Ausmaß schon von der Anlage im bisher genehmigten Umfang ausgegangen sind und insofern keine Änderung zum (noch) schlechteren eintreten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040090.X04

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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