RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0072

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs2 Z1 idF vor 1980/563;

Rechtssatz

Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (Hinweis auf E 8.7.1955, 3196/53, VwSlg 1214 F/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X01

Im RIS seit

25.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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