RS Vwgh 1986/11/26 85/11/0080

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Veröffentlicht am 26.11.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1 idF 1980/380;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0184 E 17. Oktober 1984 VwSlg 11559 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs 1 IESG ist nach dem hiebei anzuwendenden § 1151 Abs 1 ABGB jene Person zu verstehen, der sich der Arbeitnehmer - im (ursprünglichen oder hinsichtlich der Verpflichtung später geänderten) Arbeitsvertrag - auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung verpflichtet hat. Dieser Dienstbegriff ist nicht ident mit jenem des Sozialversicherungsrechtes (Hinweis E 20.5.1980, 2397/79, VwSlg 10140 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110080.X02

Im RIS seit

30.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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