RS Vwgh 1986/12/1 86/15/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Zur Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich. Ein mündliches Übereinkommen muß jedoch, wenn es steuerlich anerkannt werden soll, umsomehr ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich

herbeigeführt werden könnten (Hinweis E 8.11.1957, 1693/55, VwSlg 1721 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150009.X03

Im RIS seit

01.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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