RS Vwgh 1986/12/10 84/09/0146

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15;
AuslBG §18;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §28 Abs1 litb;
AuslBG §3;

Rechtssatz

Nach der im § 2 Abs 2 AuslBG enthaltenen Umschreibung des Begriffes "Beschäftigung" ist u.a. auch die Verwendung "in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis" zu verstehen; von diesem Inhalt des Begriffes "Beschäftigung" muss, soweit nicht ausdrücklich anderes im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen ist, im gesamten Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgegangen werden. Von diesem Begriffsinhalt ist im übrigen auch bei der Anwendung der in der Strafbestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG ausdrücklich angeführten §§ 3 und 15 auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090146.X01

Im RIS seit

21.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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