RS Vwgh 1986/12/12 86/18/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §4 Abs4;
KFG 1967 §4 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Es liegt ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950 durch den Tatvorwurf vor, dass "die rechte Schlussleuchte und der linke Rückstrahler des Anhängers nicht in Ordnung waren", weil damit nicht zum Ausdruck kommt, inwiefern diese Teile des vom Beschuldigten verwendeten Anhängers nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprochen haben sollen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180176.X06

Im RIS seit

12.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten