RS Vwgh 1986/12/16 85/04/0113

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §68 Abs3;
GewO 1973 §89 Abs2;

Rechtssatz

Die Regelung des § 89 Abs 2 GewO 1973 ist abschließend auf die beiden Tatbestände einerseits der Nichtausübung des Gewerbes innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Konzession und andererseits dessen Nichtausübung seit mindestens einem Jahr abgestellt. Dieser Wortlaut lässt keine einschränkende Interpretation dahin zu, dass die in Rede stehende Bestimmung in Verbindung mit Tatbeständen, die dem § 68 Abs 3 AVG entnommen sind, anzuwenden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040113.X03

Im RIS seit

01.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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