RS Vwgh 1986/12/16 85/04/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

GewO 1973 §46 Abs1;
HKG 1946 §57b;

Rechtssatz

Der Begriff "Anzeige einer weiteren Betriebsstätte" im Sinne des § 57b HKG ist nicht nur im Sinne einer Anzeige nach § 46 Abs 3 GewO 1973 - die als solche zufolge des zweiten Satzes des § 46 Abs 1 GewO 1973 eine Tätigkeit von nicht mehr als drei Tagen gar nicht zum Gegenstand haben kann -, sondern in einem weiteren Sinne zu verstehen. Die Regelung des § 46 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 ist in Ansehung dieses Begriffes nur von Bedeutung, wenn es sich um die Ausübung eines Gewerbes im Sinne der GewO 1973 handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040084.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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