RS Vwgh 1986/12/17 86/01/0175

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §99;
AVG §56;
VVG §5;

Rechtssatz

Ein auf Durchsetzung der Ansprüche aus § 99 ArbVG gerichtetes Begehren kann nur auf die bescheidmäßige Festsetzung der Verpflichtung des Betriebsinhabers abzielen, die versäumten Handlungen nachzuholen. Ein in dieser Richtung ergehender Bescheid kann als Leistungsbescheid im Weg der Zwangsvollstreckung gemäß § 5 VVG vollzogen werden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010175.X05

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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