RS Vwgh 1986/12/17 84/09/0015

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/07 Personalvertretung

Norm

ABGB §6;
EGVG Art2 Abs3;
PVG 1967 §20 Abs13;
PVG 1967 §20 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Anordnung des § 20 Abs 13 PVG über die Geltung des AVG 1950 bezieht sich nicht nur auf das Wahlanfechtungsverfahren, sondern auch auf das Verfahren und die Entscheidung über Einwendungen gegen die Wählerliste gem § 20 Abs 2 PVG. Im Zweifel ist dann, wenn das Gesetz zwei Auslegungsmöglichkeiten zuläßt, jenem Auslegungsergebnis der Vorzug zu gegen, das die behördliche Tätigkeit an ein Verfahrensrecht bindet.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090015.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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