RS Vwgh 1986/12/17 84/09/0015

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/07 Personalvertretung

Norm

AVG §73 Abs2;
PVG 1967 §20 Abs13;
PVG 1967 §20 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber einem der beim Bundesministerium für Verkehr (nunmehr: für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) gebildeten Zentralwahlausschuss ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984090015.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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