RS Vwgh 1986/12/17 85/03/0014

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs1;
StVO 1960 §19 Abs7;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des strafbaren Verhaltens des im Nachrang befindlichen Fahrzeuglenkers ist es irrelevant, ob sich der Vorrangberechtigte gegebenenfalls ebenfalls rechtswidrig (etwa durch Einhalten einer überhöhten Geschwindigkeit) verhalten hat (Hinweis E 22.1.1982, 81/02/0285).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X04

Im RIS seit

12.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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