RS Vwgh 1987/1/12 85/12/0223

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Veröffentlicht am 12.01.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §28;
GehG 1956 §8 Abs1;

Rechtssatz

Bei Neufestsetzung des für die besoldungsrechtliche Stellung eines Beamten maßgebenden Tages kommt eine Auseinandersetzung mit der Laufbahn anderer Beamter im Vergleich zu seiner, eigenen Laufbahn sowie mit seiner Gesamtdienstzeit sowie den einzelnen Dienstklassenzeiten nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120223.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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