RS Vwgh 1987/1/12 86/12/0011

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Veröffentlicht am 12.01.1987
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Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
DGO Graz 1957 §23;

Rechtssatz

Nur eine begründete Vermutung der Befangenheit des Beamten in Ausübung des von ihm tatsächlich ausgeübten Dienstes kann eine Untersagung der Nebenbeschäftigung rechtfertigen (Hinweis E 18.6.1970, 0058/70, VwSlg 7820 A/1970). Eine solche liegt dann vor, wenn der Beamte jederzeit als Kraftfahrer und Partieführer beim Kanalbetrieb (Kanalspülwagen) auf der Liegenschaft seines Nebenbeschäftigungsgebers eingesetzt werden und damit die Möglichkeit der Beeinträchtigung seiner Unbefangenheit im Dienst eintreten kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120011.X01

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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