RS Vwgh 1987/1/13 86/07/0242

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Index

L66453 Landw Siedlungswesen Niederösterreich
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §50 impl;
FlVfLG NÖ 1975 §42 idF 6650-3;
LSGG §4 Abs2 impl;
LSLG NÖ 1972 §4 Abs2 idF 6645-2;
LSLG NÖ 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Unter dem Begriff "Vorgang" im Sinne des § 4 Abs 2 NÖ LSLG ist nicht nur der Geschehensablauf, sondern auch das abgeschlossene Ereignis zu verstehen. Da die Agrarbehörde nur entweder stattgeben oder ablehnen kann, ist es unter diesem Gesichtspunkt für die Beurteilung der Behörde ohne Belang, ob im Einzelfall eine Verbücherung stattgefunden hat (Hinweis E 9.12.1986, 84/07/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070242.X02

Im RIS seit

17.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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