RS Vwgh 1987/1/13 85/07/0136

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §65;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Bei einem amtswegigen Verfahren der vorliegenden Art (wasserpolizeilicher Auftrag gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959) darf die Kenntnisnahme des Verhandlungsergebnisses durch die Partei keineswegs dahin gedeutet werden, sie hätte sich damit ihres Rechtes begeben, im Berufungsverfahren neues, auch mit ihrer bisher eingenommenen Haltung nicht im Einklang stehendes Vorbringen zu erstatten (Hinweis E 8.11.1976, 2333/75, VwSlg 9172 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070136.X04

Im RIS seit

31.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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