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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Frage "einer zweckmäßigen Bebauung" iSd § 6 Abs 9 Vlbg BauG spielt es keine Rolle, ob in einem früheren Plan ein Zubau derart eingezeichnet ist, daß die Abstandsvorschriften des § 6 Abs 2 Vlbg BauG bis § 6 Abs 8 Vlbg BauG unterschritten würden; es bildet vielmehr ausschließlich die im Entscheidungszeitpunkt gegebene Sachlage und Rechtslage die Entscheidungsgrundlage (hier: Pergola).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060072.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010