RS Vwgh 1987/1/14 86/01/0280

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers im Sinne des § 10 Abs 1 Z 6 StbG stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab. Es sind daher auch begangene Straftaten in die Beurteilung mit einzubeziehen, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist (Hinweis E 20.10.1970, 1312/70, VwSlg 7889 A/1970 und E 18.6.1974, 1244/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010280.X02

Im RIS seit

11.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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