RS Vwgh 1987/1/16 86/18/0225

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Veröffentlicht am 16.01.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs6;
StVO 1960 §52;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzung erheblich im Sinne des § 5 Abs 1 StVO ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die anhand des Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Verletzungsfolgen (Dauer der Gesundheitsstörung, der Schmerzen, erforderliche medizinische Behandlung etc) von der erkennenden Behörde zu lösen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180225.X05

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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