RS Vwgh 1987/1/20 86/14/0097

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §288 Abs1;
BAO §307;

Rechtssatz

Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wirkung, wenn eine Berufungsentscheidung (Berufungsvorentscheidung) den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid aufhebt. Eine Berufungsvorentscheidung entfaltet diese Wirkung bereits mit ihrer Erlassung (Bekanntgabe) und nicht erst mit ihrer Rechtskraft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140097.X01

Im RIS seit

20.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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