RS Vwgh 1987/1/20 86/04/0095

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs2;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:89/04/0047 E 14. November 1989 VwSlg 13064 A/1989;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0425/79 E VS 12. Juni 1981 VwSlg 10482 A/1981 RS 20

Stammrechtssatz

Unter "Widmungsmaß" ist das zulässige Immissionsmaß, welches von für die Widmung von Liegenschaften maßgebenden Vorschriften (=Flächenwidmungsplan) mit einem für den Belästigungsschutz nach § 74 Abs 2 Z 2 GewO 1973 bedeutsamen Inhalt bestimmt wird, zu verstehen. Unter "Istmaß" versteht man den Stand der Immissionen der den örtlichen Verhältnissen entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040095.X02

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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