RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0173

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

Rechtanwaltschaft Notariat
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §23
VwGG §24 Abs2
VwGG §34 Abs2

Rechtssatz

Beschwerden eines Rechtsanwaltes, welcher suspendiert bzw aus der Liste der Rechtsanwälte gestrichen wurde, sind mit der Unterschrift gemäß § 24 Abs 2 VwGG zu versehen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010173.X02

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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