RS Vwgh 1987/1/21 86/13/0190

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292;
VwGG §22;
VwGG §26 Abs1 lita;

Rechtssatz

Bringt der BMF sein Schreiben, mit dem er üblicherweise eine Beschwerde des Präsidenten der FLD beim VwGH überreicht, innerhalb der Beschwerdefrist ohne diese Beschwerde beim VwGH an, dann ist - sofern nicht schon dem Schreiben des BMF entnommen werden kann, daß dieser nach § 22 VwGG anstelle des beschwerdeführenden Präsidenten der FLD in das Verfahren eintritt - die nach Ablauf der Beschwerdefrist beim VwGH überreichte Beschwerde des Präsidenten der FLD wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130190.X01

Im RIS seit

21.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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