RS Vwgh 1987/1/22 87/16/0004

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Beachte

(Hier: Erledigung im Dreiersenat)

Rechtssatz

Das Gesetz räumt eine Beschwerde an den VwGH gegen den durch den Berichter des Verwaltungsgerichtshofes gefassten Beschluss auf Abweisung eines Antrages um Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht ein. (Hinweis auf B vom 29.6.1984, 82/17/0146)

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160004.X01

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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