RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1987
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1;
GehG 1956 §18 idF 1972/214;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1987/5, S 23;

Rechtssatz

Die Vorschriften des BDG über die Leistungsfeststellung haben den Inhalt des § 18 GehG 1956 idF der 24. GehG-Novelle, BGBl 1972/214, nicht verändert. Für die Frage des Anspruches auf eine Mehrleistungszulage ist eine Leistungsfeststellung des Inhaltes, dass der Beamte in einem abgelaufenen Kalenderjahr den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg erheblich überschritten hat, ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120244.X02

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten