RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0253

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §190 Abs2;
ZollG 1955 §41 Abs1 litb;
ZollG 1955 §41 Abs2 letzter Satz;

Rechtssatz

Der in einem Verfahren gemäß § 41 Abs 2 letzter Satz ZollG 1955 zu erlassende Bescheid über die Eingangsabgabenfreiheit und der auf seiner Grundlage zu erlassende Eingangsabgabenbescheid in der Form eines Null-Festsetzungsbescheides können nach § 190 Abs 2 BAO auch in einem Sammelbescheid vereinigt werden, wenn beide Erledigungen Zug um Zug erfolgen können . Dies wird regelmäßig bei den unter § 41 Abs 1 lit b ZollG 1955 einzureihenden Fällen möglich sein, weil hier der Abfertigungsbeamte über die Gewährung der beantragten Zollfreiheit zu entscheiden und dann unmittelbar die gleichzeitig beantragte Freischreibung durchzuführen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160253.X02

Im RIS seit

22.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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