RS Vwgh 1987/1/27 85/04/0165

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;
AVG §73 Abs2;
VwGG §42 Abs2 litb;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ein zur Post gegebener Devolutionsantrag erscheint im Hinblick auf § 33 Abs 3 AVG 1950 nur dann unter Beachtung der Frist des § 73 AVG 1950 eingebracht, wenn die Postaufgabe nach Ablauf dieser Frist erfolgt. Im Hinblick auf § 33 Abs 3 AVG 1950 kommt - unbeschadet der in den Absätzen 1 und 3 des § 73 AVG 1950 enthaltenen Regelung über den Fristbeginn - die Potaufgabe der Übergabe an die Behörde gleich (Hinweis B 17.10.1973, 1002/73, VwSlg 8484 A/1973).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040165.X01

Im RIS seit

10.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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