RS Vwgh 1987/1/27 85/05/0165

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0158 B 9. Juli 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Nichtbekämpfung eines Bescheides durch eine Partei des Verwaltungsverfahrens steht nur dann ihrem Recht, Beschwerde an den VwGH zu erheben, nicht im Wege, wenn der erstinstanzliche Bescheid infolge eines Rechtsmittels eines Dritten zum Nachteil dieser Partei geändert wird (Hinweis E 20.12.1965, 1032/65; E 9.5.1978 1463/75, VwSlg 5253 F/1978).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985050165.X03

Im RIS seit

08.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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