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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §49 Abs2;Rechtssatz
Bringt der Bestrafte in einem Einspruch wegen Übertretung des KFG vor, sein Fahrzeug sei "ohnedies in Ordnung" gewesen, so wird auch der Schuldspruch bekämpft. Dafür, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Bf auch den Schuldspruch und nicht nur die Strafhöhe bekämpft hat, ist der Inhalt des Rechtsmittels in seiner Gesamtheit maßgebend (Hinweis E 16.12.1983, 83/02/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020172.X01Im RIS seit
29.01.1987Zuletzt aktualisiert am
25.01.2018