RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §49 Abs2;

Rechtssatz

Bringt der Bestrafte in einem Einspruch wegen Übertretung des KFG vor, sein Fahrzeug sei "ohnedies in Ordnung" gewesen, so wird auch der Schuldspruch bekämpft. Dafür, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Bf auch den Schuldspruch und nicht nur die Strafhöhe bekämpft hat, ist der Inhalt des Rechtsmittels in seiner Gesamtheit maßgebend (Hinweis E 16.12.1983, 83/02/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020172.X01

Im RIS seit

29.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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