RS Vwgh 1987/1/29 86/08/0011

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §111;
ASVG §33;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Nach § 111 ASVG in Verbindung mit den § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 und § 33 legcit ist Voraussetzung einer Verwaltungsübertretung nach § 111 ASVG die Nichtmeldung oder nicht rechtzeitige Meldung eines in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt Beschäftigten (sofern nur dieser Versichertenpflichttatbestand in Betracht kommt, wie im Beschwerdefall).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080011.X03

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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