RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0132

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §51;
VStG §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0098 E 23. Oktober 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes von der Partei durch die Behörde kann kein Beweisthema sein.

Schlagworte

Beweise Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020132.X03

Im RIS seit

27.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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