RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AusländergrunderwerbsG Krnt 1973 §4 lita;
AVG §3;
JN §66;
StbG 1985 §5;

Rechtssatz

Dass die Absicht des Ausländers, in Kärnten seinen ordentlichen Wohnsitz zu haben, in Zukunft durch behördliche Akte (fremdenrechtlichen Inhalts) vereitelt werden könnte, schließt die Annahme, dass derzeit der ordentliche Wohnsitz gegeben ist, nicht aus; Anhaltspunkt dafür, dass in näherer Zukunft solche Akte ergehen könnten, gibt es keine (hier: der Bf ist jugoslawischer Staatsangehöriger, wohnt seit 3 Jahren im Inland und ist Geschäftsführer eines inländischen Industrieunternehmens).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020124.X02

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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