RS Vwgh 1987/2/3 86/07/0231

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Veröffentlicht am 03.02.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs1;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Gewässerverunreinigung nach § 31 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob durch diese auch Folgeerscheinungen bewirkt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070231.X06

Im RIS seit

03.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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