RS Vwgh 1987/2/3 87/07/0005

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Veröffentlicht am 03.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §23 Abs1;
ZustG §16 Abs2 impl;

Beachte

Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;

Rechtssatz

Wenn die Ersatzzustellung eines behördlichen Schriftstückes an einen erwachsenen zur Familie gehörigen Hausgenossen (hier: 17 Jahre und 3 Monate alter Sohn) möglich ist, so ist diese auch dann rechtswirksam, wenn der Adressat diesem Hausgenossen keine Ermächtigung erteilt hat, den Zustellnachweis zu unterschreiben, weil das Gesetz die Gültigkeit einer Ersatzzustellung nicht vom Vorliegen einer solchen Ermächtigung abhängig macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070005.X07

Im RIS seit

11.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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