RS Vwgh 1987/2/4 84/13/0244

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Veröffentlicht am 04.02.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Eine HAK-Ausbildung ist auch dann nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf erworben wird, weil das vermittelte Wissen eine umfassende Ausbildungsgrundlage für eine Vielzahl verschiedener Berufe darstellt und nicht der spezifischen fachlichen Weiterbildung

(Fortbildung) in dem bereits ausgeübten Beruf dient (Hinweis auf E 9.4.1986, 85/13/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130244.X02

Im RIS seit

04.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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