RS Vwgh 1987/2/10 86/14/0120

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Veröffentlicht am 10.02.1987
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §64 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z3;
HVertrG §25;

Beachte

Besprechung in: SWK 1990/27, A I 323; ÖStZ 18/2003, S 395 - 399;

Rechtssatz

Fehlt es nach eigenen Angaben des Steuerpflichtigen an Vorteilen, die ihm aus der Geschäftsverbindung mit der vom Handelsvertreter zugeführten Kundschaft erwachsen sind und die nach Lösung des Vertragsverhältnisses fortbestehen, so kann schon mangels eines in § 25 HandelsvertreterG begründeten Entschädigungsanspruches des Handelsvertreters einem solchen Anspruch durch den Steuerpflichtigen weder durch eine ertragssteuerliche Rückstellung noch durch eine bewertungsrechtliche Schuld Rechnung getragen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140120.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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