Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Erteilung einer Bewilligung gem § 19 Abs 3 Slbg ROG stellt eine Dispens mit Bescheidcharakter dar. Es handelt sich hiebei um eine Ermessensentscheidung. Die Entscheidung ist darauf abzustellen, ob die Ausnahme im Einzelfall geeignet wäre, die Erreichung von Planungszielen zu stören. Eine solche Bewilligung ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere von der Partei angeführte oder aus ihren Vorbringen iZm der jeweils gegebenen Situationen erkennbare Gründe dafür sprechen (Hinweis E 7.9.1976, 816/75, VwSlg 9108 A/1976).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Ermessen VwRallg8 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985060200.X02Im RIS seit
11.07.2001