RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0251

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;

Rechtssatz

Es liegt keine Verletzung des § 23 Abs 1 StVO vor, wenn der Lenker eines anderen Fahrzeuges wegen der Fahrbahneinengung durch das abgestellte Fahrzeug, um an diesem vorbeizufahren, den Fahrstreifen wechseln muss, selbst wenn der Lenker des anderen Fahrzeuges infolge Gegenverkehr von dem Fahrsteifenwechsel anhalten muss. (Hinweis auf E vom 18.6.1959, 58/63)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180251.X05

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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