RS Vwgh 1987/2/17 86/04/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
VStG §31 Abs2;
VStG §41 Abs1;
VStG §42 Abs1 lita;

Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten in der Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter gemäß § 42 Abs 1 lit a VStG 1950 vom 28.11.1984, "wie anlässlich von Kontrollen am 21.9.1984 und am 5.10.1984 festgestellt wurde" vorgeworfen, eine in den Bereich des Kfz-Mechanikergewerbes fallende Tätigkeit ausgeübt zu haben, so liegt trotz ungenauer Tatzeitangabe - da ihr unzweifelhaft zu entnehmen ist, dass dem Beschuldigten jedenfalls Tathandlungen am 21.9.1984 und am 5.10.1984 zur Last gelegt wurden - eine geeignete Verfolgungshandlung innerhalb der Verjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG 1950 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040212.X02

Im RIS seit

23.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten