RS Vwgh 1987/2/18 86/03/0064

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Veröffentlicht am 18.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §89a;

Rechtssatz

Von einem Sicherheitswachebeamten ist zu erwarten, dass er in Ausübung seines Dienstes hinsichtlich der Straßenverhältnisse und Verkehrsverhältnisse, die ihm Anlass zu einer Amtshandlung geben, diejenigen Wahrnehmungen macht und in der Folge wiedergibt, die der Sachlage entsprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030064.X02

Im RIS seit

25.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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