RS Vwgh 1987/2/18 86/03/0064

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Veröffentlicht am 18.02.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
B-VG Art131a;
StVO 1960 §89a;

Rechtssatz

Einem angestellten eines Abschleppunternehmens, der lediglich die ihm erteilten Aufträge zum Abschleppen von Fahrzeugen durchführt, ist zuzubilligen, dass er keine Erinnerung an die Situationen hat, die jeweils den Anlass zur Durchführung eines Abschleppauftrages gaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030064.X01

Im RIS seit

25.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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