RS Vwgh 1987/2/20 87/17/0036

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Veröffentlicht am 20.02.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1922/74 B 25. Februar 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach § 34 Abs 2 desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B 19.11.1969, 1699/69).

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170036.X01

Im RIS seit

07.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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