RS Vwgh 1987/2/23 86/15/0092

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Veröffentlicht am 23.02.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Satz1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Die Behauptungen des Zwangspächters eines Unternehmens, er könne aus rechtlichen Gründen und Unklarheiten den Betrieb nicht übernehmen und sei mangels einer verfügbaren Betriebsstätte rechtlich nicht in der Lage, die von ihm zwangsgepachtete Konzession zu verwerten, wobei er letzteres

Vorbringen auf ein gerichtliches Feststellungsurteil stützt, sprechen bei aufrechtem Bestand des Zwangspachtverhältnisses nicht gegen die Unternehmereigenschaft des Zwangspächters und entbinden diesen nicht von seiner Umsatzsteuerpflicht für das gepachtete Unternehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150092.X06

Im RIS seit

23.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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