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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Die Behauptungen des Zwangspächters eines Unternehmens, er könne aus rechtlichen Gründen und Unklarheiten den Betrieb nicht übernehmen und sei mangels einer verfügbaren Betriebsstätte rechtlich nicht in der Lage, die von ihm zwangsgepachtete Konzession zu verwerten, wobei er letzteres
Vorbringen auf ein gerichtliches Feststellungsurteil stützt, sprechen bei aufrechtem Bestand des Zwangspachtverhältnisses nicht gegen die Unternehmereigenschaft des Zwangspächters und entbinden diesen nicht von seiner Umsatzsteuerpflicht für das gepachtete Unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150092.X06Im RIS seit
23.02.1987